Überall ist das Zusammenleben von Menschen geordnet.
Wer Rechte beansprucht, muss auch Pflichten übernehmen.
Hausordnung der Friedrich – Tschanter – Oberschule
Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben an der Schule sind gegenseitige
Rücksichtnahme und die Einhaltung der Grundnormen. Wir gehen kameradschaftlich,
höflich und tolerant miteinander um. Das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern
soll partnerschaftlich und respektvoll sein.
Anweisungen von Lehrern und schulischem Personal ist Folge zu leisten.
Wir erscheinen pünktlich 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule und 5 Minuten
vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum.
In den großen Pausen halten wir uns auf dem Schulhof oder zur Getränke- und
Esseneinnahme im Speiseraum auf, in den kleinen Pausen entsprechend dem Raumplan
in den Unterrichtsräumen.
Wir verpflichten uns zu Sauberkeit und Ordnung an der Schule.
Wer mutwillig zerstört, beschädigt oder verunreinigt wird dafür zur Verantwortung
gezogen.
Während der Unterrichtszeiten verlassen wir nicht unerlaubt das Schulgelände.
Wir vergreifen uns nicht am Eigentum anderer.
Die Kleiderordnung ist der Schule und dem Wetter angepasst. Bauchfreie sowie
trägerlose Oberteile, zu tiefe Ausschnitte sind nicht erlaubt. Wer sich der Kleiderordnung
widersetzt, bekommt von der Schule für diesen Unterrichtstag ein (nicht mehr
benötigtes) Sporttrikot zur Verfügung gestellt und trägt dieses.
Die Kleidung reicht mindestens mittig bis zum Oberschenkel.
Des Weiteren ist in sauberer, ordentlicher Kleidung in der Schule zu erscheinen.
Für den Sportunterricht wechseln wir die Kleidung und tragen Sportbekleidung.
Mützen u. ä. sind im Schulhaus abzunehmen.
Das Benutzen von Handys u.a. portablen Multimediageräten auf dem Gelände der Schule
und in dem Gebäude sowie der Sporthalle ist verboten. Während der Pausen sind sie
ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren und sie sind genau wie
Wertgegenstände und Fahrräder nicht versichert. Während des Unterrichtes werden die
ausgeschalteten Handys in die Handygarage abgelegt.
Gegenseitige Androhungen und Ausführung von körperlicher und seelischer Gewalt sind
verboten.
Auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Kinder und Jugendlichen
Wir erscheinen mit vollständigen Arbeitsmitteln (Hausaufgabenheft, Hefter, Bücher,
Schreibblock, Arbeitshefte, Sportzeug).
Bei fehlendem Sportzeug werden für diese Unterrichtsstunde nicht mehr benötigte
Sportkleidung und Sportschuhe zur Verfügung gestellt.
Als Schreibgerät für Unterrichtsmitschriften, Leistungskontrollen , Klassenarbeiten,
Hausaufgaben ist ausschließlich der Füllfederhalter oder Tintenpen zu nutzen.
Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.
Das Kauen von Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Das Mitbringen von käuflich erworbenen Einweg- Coffee to go – Bechern sowie der
Verzehr der darin befindlichen Getränke ist verboten.
Die Wasserspender dürfen nur mit dafür zugelassenen Flaschen (breiter Flaschenhals
mind. 4cm) genutzt werden.
Für das Öffnen der Spinde durch unser technisches Personal werden EUR 5,00 in
Rechnung gestellt, die dem Förderverein der Schule zu Gute.kommen.
Wir setzen uns mit jedem auseinander, der die Hausordnung missachtet.
Wer grob nach Ermessen der Schulleitung gegen die Hausordnung verstößt, wird mit
sofortiger Wirkung vom Unterricht in der Klasse freigestellt, nimmt ggfls, an den parallel
stattfindenen Unterricht der Schulleitung teil oder kann nach Ermessen der Schulleitung
in häusliche Lernzeit geschickt werden und wird in diesem Fall die Schule und das
schulnahe Gelände (auch ohne Abholung der Eltern ) für diesen Tag verlassen und begibt
sich auf direkten Weg nach Hause.
Schulkonferenz, 09/2024