Überall ist das Zusammenleben von Menschen geordnet.
Wer Rechte beansprucht, muss auch Pflichten übernehmen.
Hausordnung der Friedrich – Tschanter – Oberschule
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Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben an der Schule sind gegenseitige Rücksichtnahme und
die Einhaltung der Grundnormen. Dazu gehört auch, dass wir Mützen u. ä. im Schulhaus abnehmen. Wir gehen kameradschaftlich, höflich und tolerant miteinander um. Das Verhältnis zwischen Lehrern und
Schülern sollte partnerschaftlich und respektvoll sein. Anweisungen von LehrerInnen und schulischem Personal ist Folge zu leisten.
Wir erscheinen pünktlich 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule und 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum.
In den großen Pausen halten wir uns auf dem Schulhof oder zur Milch- und Esseneinnahme im Speiseraum auf, in
den kleinen Pausen entsprechend dem Raumplan in den Unterrichtsräumen.
Wir verpflichten uns zu Sauberkeit und Ordnung an der Schule.
Wer mutwillig zerstört, beschädigt oder verunreinigt wird
dafür zur Verantwortung gezogen. Während der Unterrichtszeiten verlassen wir nicht unerlaubt das Schulgelände.Wir vergreifen uns nicht am Eigentum anderer.
Das Benutzen von Handys u.a. portablen Multimediageräten auf dem Gelände der Schule und in dem Gebäude sowie der Sporthalle ist verboten. Sie sind ausgeschalten in der Schultasche aufzubewahren und
sie sind genau wie Wertgegenstände und Fahrräder nicht versichert.
Gegenseitige Androhungen und Ausführung von körperlicher und seelischer Gewalt sind verboten.
Auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Kinder und Jugendlichen
Wir setzen uns mit jedem auseinander, der die Hausordnung missachtet.
Schulkonferenz, 01/2022