Überall ist das Zusammenleben von Menschen geordnet.
Wer Rechte beansprucht, muss auch Pflichten übernehmen.
Hausordnung der Friedrich – Tschanter – Oberschule
Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben an der Schule sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Grundnormen. Wir gehen kameradschaftlich, höflich und tolerant miteinander um. Das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern soll partnerschaftlich und respektvoll sein.
Anweisungen von Lehrern und schulischem Personal ist Folge zu leisten.
Wir erscheinen pünktlich 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule und 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum. In den großen
Pausen halten wir uns auf dem Schulhof oder zur Getränke- und Esseneinnahme im Speiseraum auf, in den kleinen Pausen entsprechend dem Raumplan
in den Unterrichtsräumen.
Wir verpflichten uns zu Sauberkeit und Ordnung an der Schule.
Wer mutwillig zerstört, beschädigt oder verunreinigt wird dafür zur Verantwortung gezogen.
Während der Unterrichtszeiten verlassen wir nicht unerlaubt das Schulgelände.
Wir vergreifen uns nicht am Eigentum anderer.
Die Kleiderordnung ist der Schule und dem Wetter angepasst. Bauchfreie sowie trägerlose Oberteile, zu tiefe Ausschnitte sind nicht erlaubt.
Wer sich der Kleiderordnung widersetzt, bekommt von der Schule für diesen Unterrichtstag ein (nicht mehr benötigtes) Sporttrikot zur Verfügung gestellt und trägt dieses.
Die Kleidung reicht mindestens mittig bis zum Oberschenkel. Des Weiteren ist in sauberer, ordentlicher Kleidung in der Schule zu erscheinen. Für den Sportunterricht wechseln wir die Kleidung und
tragen Sportbekleidung. Mützen u. ä. sind im Schulhaus abzunehmen.
Das Benutzen von Handys u.a. portablen Multimediageräten auf dem Gelände der Schule und in dem Gebäude sowie der Sporthalle ist verboten.
Während der Pausen sind sie ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren und sie sind genau wie Wertgegenstände und Fahrräder nicht versichert. Während des Unterrichtes werden die ausgeschalteten Handys in die Handygarage abgelegt.
Gegenseitige Androhungen und Ausführung von körperlicher und seelischer Gewalt sind
verboten.
Auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Kinder und Jugendlichen
Wir erscheinen mit vollständigen Arbeitsmitteln (Hausaufgabenheft, Hefter, Bücher, Schreibblock, Arbeitshefte, Sportzeug). Bei fehlendem Sportzeug werden für diese Unterrichtsstunde nicht mehr benötigte Sportkleidung und Sportschuhe zur Verfügung gestellt.
Als Schreibgerät für Unterrichtsmitschriften, Leistungskontrollen , Klassenarbeiten, Hausaufgaben ist ausschließlich der Füllfederhalter
oder Tintenpen zu nutzen.
Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.
Das Kauen von Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Das Mitbringen von käuflich erworbenen Einweg- Coffee to go – Bechern sowie der Verzehr der darin befindlichen Getränke ist verboten. Die
Wasserspender dürfen nur mit dafür zugelassenen Flaschen (breiter Flaschenhals mind. 4cm) genutzt werden.
Für das Öffnen der Spinde durch unser technisches Personal werden EUR 5,00 in Rechnung gestellt, die dem Förderverein der Schule zu
Gute.kommen.
Wir setzen uns mit jedem auseinander, der die Hausordnung missachtet.
Wer grob nach Ermessen der Schulleitung gegen die Hausordnung verstößt, wird mit sofortiger Wirkung vom Unterricht in der Klasse freigestellt, nimmt ggfls, an den parallel stattfindenen Unterricht
der Schulleitung teil oder kann nach Ermessen der Schulleitung in häusliche Lernzeit geschickt werden und wird in diesem Fall die Schule und das schulnahe Gelände (auch ohne Abholung der Eltern ) für
diesen Tag verlassen und begibt sich auf direkten Weg nach Hause.
Schulkonferenz, 09/2024