Schuljahr 2025/2026
Schulfremdenprüfungen
Sehr geehrte Eltern, liebe Schulfremdenpfülinge,
beachten Sie bitte die Termine und Hinweise unten für den Erwerb des Realschulabschlusses und des Hauptschulabschlusses in den Räumlichkeiten unserer Schule!
Erwerb des Realschulabschlusses
Teilnehmerliste
| Nummer | Nachname | Vorname | Prüfungsziel |
|---|---|---|---|
| 1 | BauXXX | ShaXXX CalXXX | RSA |
| 2 | BocXXX | LeoXXX-AndXXX | RSA |
| 3 | GanXXX ChiXXX | LevXXX | RSA |
| 4 | MaiXXX | LauXXX-SopXXX | RSA |
| 5 | MeiXXX | ArmXXX | RSA |
| 6 | MüllXXX | JolXXX SerXXX | RSA |
Schriftliche Prüfungen RSA
Erscheinen: 07:40 Uhr
Beginn: 08:00 Uhr
| Termin | Fach | Raum | Dauer | Nachtermin |
|---|---|---|---|---|
| 04.05.2026 | Englisch | 180 Minuten | 08.06.2026 | |
| 06.05.2026 | Deutsch | 240 Minuten | 10.06.2026 | |
| 08.05.2026 | Mathematik | 240 Minuten | 12.06.2026 | |
| 12.05.2026 | Biologie | 150 Minuten | 16.06.2026 | |
| 13.05.2026 | Physik | 150 Minuten | 16.06.2026 | |
| 13.05.2026 | Chemie | 150 Minuten | 16.06.2026 |
Das Schreibgerät ist ein Füller. Weitere Arbeitsmittel werden pro Fach vorab bekanntgeben.
Betrugsversuche werden mit Ausschluss von der Prüfung und der Note 6 geahndet.
01.06.2026 Bekanntgabe der Noten der Schriftlichen Prüfungen
Praktische Prüfungen Englisch RS
18.05.2026
20.05. - 03.06.2026
Bekanntgabe Organisationsplan Fachpraktisch Englisch (der Plan wird hier veröffentlicht)
Prüfungszeitraum Fachpraktisch Englisch
Der Organisationsplan für alle mündlichen Prüfungen steht ausschließlich im LernSax. Es ist die Pflicht jedes Schülers regelmäßig in den Prüfungsplan zu schauen – auch früh am Tag seiner Prüfung.
Der Schüler erscheint 30 Minuten vor dem Beginn seiner Vorbereitungszeit am Vorbereitungsraum 509.
Mündliche Prüfungen RS
18.05. - 03.06.2026
03.06.2026
04.06. - 25.06.2026
Konsultationen
Organisationsplan mündliche Prüfung
Mündliche Prüfungen
- 1 Pflichtprüfung
- 2 zusätzliche Prüfungen möglich
a) in maximal 2 Fächern
b) schriftlicher Antrag im Sekretariat einreichen spätestens 2 Werktage nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse am 01.06.2026
Jeder Schüler nimmt zwei Konsultationen in seinem gewählten Prüfungsfach wahr. Die Konsultationen finden laut Stundenplan statt und sind im VPmobil24 ersichtlich.
Das Einsprechthema, die Präsentation für das Einsprechthema sowie der Stichwortzettel sind vorab dem prüfenden Fachlehrer zuzusenden / vorzulegen.
Der Organisationsplan für alle mündlichen Prüfungen steht ausschließlich im LernSax. Es ist die Pflicht jedes Schülers regelmäßig in den Prüfungsplan zu schauen – auch früh am Tag seiner Prüfung.
Der Schüler erscheint 30 Minuten vor dem Beginn seiner Vorbereitungszeit am Raum 509.
24.06.2026 Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
Abschluss
24.06.2026
25.06.2026
26.06.2026
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
Stellprobe Kirche St. Nikolai
Feierliche Übergabe der Abschlusszeugnisse in St. Nikolai
Hinweise
Bei Krankheit:
Vor Beginn der schriftlichen Prüfung bis spätestens 8:00 Uhr ist der Schüler telefonisch (nicht durch Email) durch die Eltern / Erziehungsberechtigten abzumelden.
Vor Beginn der Vorbereitungszeit der mündlichen Prüfung ist der Schüler durch die Eltern / Erziehungsberechtigten telefonisch (nicht per Email) abzumelden.
Das ärztliche Attests muss am selben Tag bis 12.00 Uhr im Original im Sekretariat unserer Schule vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, wird die Prüfung mit der Note 6 bewertet und es besteht kein Anspruch auf einen Nachtermin.
Wir bitten, zu den Prüfungen in ordentlicher, einer der Prüfung angemessenen Kleidung zu erscheinen. Jogginghosen, unsaubere Kleidung und Schuhe, bedruckte T-Shirts und Sweatshirts sind untersagt.
Endnoten
Die Endnote eines Faches wird aus der Jahresnote und der Prüfungsnote zu gleichen Teilen gebildet.
Bei zusätzlichen mündlichen Prüfungen zählen Jahresnote und die Prüfungsnoten jeweils zu einem Drittel
In Fächern ohne Prüfung ist die Endnote gleich der Jahresnote.
Bestehen der Abschlussprüfung
Schulordnung Ober- und Abendoberschulen
§ 40 Bestehen der Prüfung
– Erwerb des Realschulabschlusses
(1) Der Prüfungsteilnehmer hat die Abschlussprüfung bestanden, wenn
1.
alle Endnoten mindestens „ausreichend“ sind,
2.
die Endnote „mangelhaft“ in einem Fach durch die Endnote „befriedigend“ oder besser in einem anderen Fach ausgeglichen wird oder
3.
die Endnote „mangelhaft“ in 2 Fächern, zu denen nicht die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und das gemäß § 36 Abs. 1 gewählte naturwissenschaftliche Fach gehören, durch die Endnoten „gut“ und „befriedigend“ oder besser in 2 anderen Fächern ausgeglichen wird.
(2) 1Über das Bestehen der Abschlussprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss nach Vorliegen aller Endnoten in einer Schlusssitzung. 2Diese ist von einem Mitglied des Prüfungsausschusses zu protokollieren.
(3) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt dem Prüfungsteilnehmer das Ergebnis der Abschlussprüfung mit.
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Schulordnung Ober- und Abendoberschulen
Vollzitat: Schulordnung Ober- und Abendoberschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 630) geändert worden ist
