Unsere
Hausordnung
Überall ist das Zusammenleben von Menschen geordnet.
Wer Rechte beansprucht, muss auch Pflichten übernehmen.
1. Vorwort
Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben an der Schule sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Grundnormen. Wir gehen kameradschaftlich, höflich und tolerant miteinander um. Das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern soll partnerschaftlich und respektvoll sein.
2. Schulgelände und Gebäude
Das Schulgelände und die Gebäude sind so zu nutzen, dass weder Personen noch Eigentum Schaden nehmen. Jeder trägt Verantwortung für die Sauberkeit und den Erhalt der schulischen Einrichtungen.
2.1 Grundsätze
(1) Anweisungen von Lehrkräften und schulischem Personal ist Folge zu leisten.
(2) Wir verpflichten uns zu Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude sowie im schulnahen Umfeld.
(3) Wir vergreifen uns nicht am Eigentum anderer.
(4) Wer mutwillig etwas zerstört, beschädigt oder verunreinigt wird dafür zur Verantwortung gezogen.
2.2 Betreten und Verlassen des Schulgeländes
(1) Wir erscheinen mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule.
(2) Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeiten untersagt.
2.3 Pausenverhalten
(1) Die kleinen Pausen dienen dem Raumwechsel und der individuellen Vorbereitung auf den Unterricht. Bei Doppelstunden halten wir uns in den Unterrichtsräumen auf.
(2) In den Hofpausen halten wir uns auf dem Schulhof oder zur Getränke- und Essenseinnahme im Speiseraum auf. Der Gang zum Schulhof bzw. zum Speiseraum erfolgt ohne Umwege.
(3) Bei schlechtem Wetter findet keine Hofpause statt. Dies wird durch das Abklingeln kenntlich gemacht. Die Schüler verhalten sich in diesem Fall wie bei kleinen Pausen.
(4) Das Werfen von Schneebällen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist auf dem Schulgelände und im schulnahen Umfeld verboten.
2.4 Nutzung digitaler Endgeräte
(1) Auf dem Schulgelände gilt ein generelles Handyverbot. Dies gilt auch für andere portable Multimediageräte.
(2) Während der Pause sind die Geräte ausgeschaltet im Schulranzen aufzubewahren.
(3) Während des Unterrichts werden die Handys ausgeschaltet in der Handygarage des jeweiligen Raumes abgelegt.
(4) In Freistunden darf das Gerät im Speiseraum genutzt werden.
(5) Für Lernzwecke kann die Lehrkraft die zeitweilige Benutzung der Handys gestatten.
(6) Das Fotografieren, Aufnehmen und Filmen von Schülern durch Schüler ist untersagt. Schwerwiegende Verstöße können eine polizeiliche Anzeige nach sich ziehen.
2.5 Kleiderordnung
(1) Die Kleidung muss der Schule und dem Wetter angepasst sein.
(2) Bauchfreie, trägerlose Oberteile oder zu tiefe Ausschnitte sind nicht erlaubt. Die Kleidung muss mindestens bis zur Mitte des Oberschenkels reichen.
(3) Mützen und ähnliche Kopfbedeckungen sind im Schulgebäude abzunehmen.
(4) Wer sich nicht an die Kleiderordnung hält, erhält für den Unterrichtstag ein Sporttrikot der Schule.
(5) Der Sportunterricht darf nur mit Sportschuhen erfolgen die hellen Sohlen haben.
2.6 Sicherheit und Jugendschutz
(1) Das gegenseitige Androhen und Ausführen von körperlicher oder seelischer Gewalt ist verboten.
(2) Rauchen sowie nikotinhaltige Erzeugnisse sind verboten. Darunter zählen auch
(nikotinfreie) E-Zigaretten.
(3) Es gilt ein striktes Alkohol- und Drogenverbot. Auch das Vortäuschen des Besitzes von illegalen Substanzen gilt als Verstoß.
(4) Der Besitz und Konsum von Energie-Drinks ist ebenfalls nicht gestattet.
(5) Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist verboten. Ebenfalls ist das Mitführen von Eddingstiften, Feuerzeugen, Spraydosen (Deo, Desinfektion), Glasflaschen und Pyrotechnik untersagt.
(6) Verfassungsfeindliche Symbole und Formulierungen auf Kleidung, Unterlagen oder Schuleigentum sind verboten und anzeigepflichtig.
2.7 Sonstiges
(1) Das Kauen von Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
(2) Das Mitbringen von käuflich erworbenen Einwegbechern sowie der Verzehr der darin befindlichen Getränke ist untersagt.
(3) Die Wasserspender dürfen nur mit dafür zugelassenen Flaschen (breiter Flaschenhals mit mind. 4 cm Durchmesser) genutzt werden.
(4) Jacken werden zu Beginn des Schultages und nach den Hofpausen im Spind verstaut
(5) Das Benutzen von Fahrrädern und E-Scooter ist auf dem Schulgelände untersagt.
Die Fahrzeuge werden ab dem Eingangstor zum Abstellplatz geschoben.
(6) Wertgegenstände und Fahrräder sind nicht versichert.
(7) Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben bzw. abzuholen.
(8) Der Schulleiter bzw. seine Vertretung übt das Hausrecht aus.
(9) Mopeds dürfen nur mit Parkerlaubnis auf dem Parkplatz der Schule parken.
3. Unterricht
Ein geordneter und störungsfreier Unterricht ist die Grundlage für erfolgreiches Lernen. Pünktlichkeit, vollständige Materialien und eine aktive Teilnahme tragen zu einer positiven Lernatmosphäre bei und werden in jeder Stunde gefordert.
3.1 Grundlagen
(1) Mit dem Vorklingeln halten wir uns im Klassenraum auf und bereiten uns auf den Unterricht vor. Dazu zählt das Auspacken der Arbeitsmittel (siehe 3.4).
(2) Störungen im Unterricht sind zu vermeiden.
(3) Hausaufgaben und Arbeitsaufträge sind gewissenhaft und vollständig zu erledigen.
3.2 Räumlichkeiten
(1) Die Unterrichtsräume sind in einem sauberen, ordentlichen Zustand zu verlassen.
(2) In Fachräumen müssen die geltenden Fachraumordnungen eingehalten werden.
(3) Der Ordnungsdienst kehrt den Raum und reinigt die Tafel.
3.3 Stundenbeginn
(1) Das Fehlen einer Lehrkraft ist spätestens 5 min nach Unterrichtsbeginn durch den Klassensprecher bzw. seiner Stellvertretung im Sekretariat anzuzeigen.
(2) Mit dem Stundenklingeln ist jeder Schüler unterrichtsbereit.
(3) Bei Zuspätkommen wird sittlich an der Tür geklopft und gewartet, bis die Lehrkraft die Tür öffnet.
3.4 Arbeitsmitteln
(1) Arbeitsmittel, insbesondere schuleigene Leihexemplare, sind pfleglich zu behandeln. Wird ein Leihexemplar zerstört, muss für Ersatz gesorgt werden.
(2) Zu den notwendigen Arbeitsmitteln zählen
· ein vorgetragenes Hausaufgabenheft
· Hefter mit ausreichend Papier
· Bücher und ggf. Arbeitshefte
· für den Sportunterricht: sauberes Sportzeug
(3) Als Schreibgerät für Mitschriften, Leistungskontrollen, Klassenarbeiten und Hausaufgaben ist ausschließlich der Füllfederhalter oder ein Tintenpen zu nutzen.
4. Konsequenzen
Ein respektvolles und geregeltes Miteinander ist die Grundlage für ein erfolgreiches Schulleben. Verstöße gegen die Hausordnung werden konsequent geahndet, um den Schulalltag für alle fair und angenehm zu gestalten.
4.1 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
(1) Verstöße gegen die Hausordnung ziehen Erziehungsmaßnahmen nach sich.
Das könnte exemplarisch sein:
· Wegnahme des störenden Gegenstandes durch Lehrkraft oder Schulleitung
· Zusatzarbeiten und Wiedergutmachungen
· Fachlehrertadel
· Ausschluss aus dem Unterricht
· Versetzung in anderen Unterricht oder häusliche Lernzeit (siehe 4.2)
(2) Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung werden Ordnungsmaßnahmen nach §39 SächsSchulG durchgesetzt.
4.2 Häusliche Lernzeit
(1) Wird jemand in häusliche Lernzeit geschickt, verlässt er die Schule und das schulnahe Gelände für diesen Tag und begibt sich auf direkten Weg nach Hause.
Dies geschieht auch ohne Abholung der Eltern.
(2) Die Schulleitung entscheidet, ob ein Schüler bzw. eine Schülerin in häusliche Lernzeit geschickt wird.
4.3 Sonstiges
(1) Für das Öffnen der Spinde durch technisches Personal wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben, die dem Förderverein der Schule zugutekommt.