Herzlich Willkommen auf der Homepage der Friedrich-Tschanter-Oberschule!
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Mitteilung vom 06.01.2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
zunächst einmal wünsche ich Ihnen und euch ein frohes und gesundes neues Jahr!
Ich möchte kurz über den aktuellen Stand informieren. Einiges wird sicher aus der Presse bereits bekannt sein:
- ab 18.01.2021 kommen die Klassen 9e und 10a-d zum Präsenzunterricht in die Schule
- es wird in geteilten Klassen unterrichtet werden (welche Fächer erfahre ich bis Ende der Woche)
- am 18.01. können sich die Schüler der Abschlussklassen freiwillig einem Corona-Schnelltest unterziehen (weitere Infos dazu nächste Woche)
- Winterferien: 01.-05.02.2021
- ab 08.02.21 sollen alle Schüler wieder im Rahmen des Wechselmodells am Pärsenzunterricht teilnehmen, auch hier sollen freiwillige Testungen angeboten werden
- Osterferien sind vom 27.03.- 09.04.21
Näheres zur weiteren Umsetzung der Lehrpläne, Prüfungen, Fächerkanon, Halbjahresinformationen und Zeugnisse und dergleichen erfahre ich auch Ende der Woche. Ich bitte Sie bis dahin noch um etwas Geduld.
Ich wünsche Ihnen und euch noch gutes Durchhalten und alles Gute
Herzliche Grüße
C. Rudnick, Schulleterin
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Belehrung für Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätige Personen gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG)
Um eine Ansteckung zu verhindern, sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbort für die Einrichtung.
Wir bitten Sie, bei diesen Symptomen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen
Müssen in der Einrichtung tätige Personen oder Kinder bzw. Schüler/innen zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung
besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.